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ADP darf als eines von wenigen Unternehmen weltweit Binding Corporate Rules für den globalen Datenschutz einführen

Neu-Isenburg, 05. März 2018 – ADP hat die Genehmigung der 28 EU-Datenschutzbehörden erhalten, Binding Corporate Rules (BCR) sowohl als Datenverarbeiter als auch als Datenverantwortlicher einzuführen. Aktuell haben weniger als 100 globale Unternehmen diese Befugnis. Die Genehmigung bedeutet, dass ADP die höchsten Standards des globalen Datenschutzes umsetzt, sowohl als Verarbeiter von Kundendaten sowie als Datenverantwortlicher für die persönlichen Daten seiner Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner.

Binding Corporate Rules (BCR) wurden von der Europäischen Kommission entwickelt, um multinationalen Unternehmen, internationalen Organisationen und Unternehmensgruppen den Transfer unternehmensinterner Daten über die Staatsgrenzen hinaus zu erlauben. BCR gelten beim
Datenschutz als der „Goldstandard“.

“Wir legen großen Wert darauf, die persönlichen Daten unserer Kunden und Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt zu schützen. Mit dieser Einstellung definieren, entwickeln und verbessern wir unsere Produkte und legen die Richtlinien für die tägliche Datenerhebung und -verwaltung fest”, sagt Carlos Rodriguez, Präsident und Chief Executive Officer bei ADP. “Die Einführung der Binding Corporate Rules beweist unser großes Engagement alle personenbezogenen Daten gemäß der EU-Standards zu schützen, unabhängig davon, wo die Daten verarbeitet, abgerufen oder gespeichert werden.”

Durch die Genehmigung wird ADP:

  • die Einhaltung der Binding Corporate Rules unter Aufsicht der federführenden Aufsichtsbehörde (Dutch Data Protection Authority) sicherstellen
  • seinen Kunden helfen, die höchsten EU-Standards zu erfüllen
  • seinen Kunden Lösungen bieten, die multinationale Geschäftsanforderungen durch klare und einheitliche Richtlinien unterstützen
  • seinen Kunden eine zusätzliche Kontroll-Ebene zum Schutz ihrer Daten bieten

Um die Standards zu erreichen, hat ADP einen “Privacy Leadership Council” eingerichtet. Dieser setzt sich aus interdisziplinären Fachleuten zusammen, die die Bereiche Datenschutz, Kontrolle, Recht, Compliance und Support abdecken. Diese Fachleute spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewusstseinsförderung der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien bei ADP, während designierte Geschäftsführer die Verantwortung für die kontrollierte Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb jeder ADP-Geschäftseinheit und -funktion übernehmen.
Tausende multinationale Unternehmen und Mitarbeiter weltweit vertrauen ADP jeden Tag mit ihren sensibelsten persönlichen Informationen. Mit der Genehmigung der Binding Corporate Rules beweist ADP, dass es von den europäischen Aufsichtsbehörden als zuverlässiger und verantwortungsbewusster Datenverwalter anerkannt ist.

 

Über ADP

Vom Zweimannbetrieb zum global agierenden Konzern: Derzeit vertrauen weltweit über 620.000 Unternehmen sämtlicher Betriebsgrößen und Branchen auf die maßgeschneiderten, Cloud-basierten HR-Lösungen von ADP, um das Potenzial ihrer Mitarbeiter optimal auszuschöpfen. Als verlässlicher Partner in einem höchst komplexen Markt bietet ADP umfangreiche Dienstleistungen rund um Entgeltabrechnungen und Personalmanagement. Kunden können sich dabei auf die tiefgreifende Branchenexpertise, in den Bereichen Datenschutz, Steuern und örtlicher Regularien, verlassen.

Zu den wichtigsten Produkten zählen ADP AdvancedPay, ADP SmartPay, ADP GlobalView® HCM sowie ADP EasyPay. Hauptsitz des 1949 gegründeten US-Unternehmens ist in Roseland, New Jersey. Der deutsche Hauptsitz befindet sich in Neu-Isenburg, Hessen. Die 60.000 Mitarbeiter unter der Leitung von CEO Carlos Rodriguez sind in mehr als 112 Ländern tätig und erzielten im Geschäftsjahr 2016 einen globalen Umsatz von 11,7 Milliarden US-Dollar.

Weitere Informationen finden Sie unter www.de-adp.com.

ADP sowie ADP – A more human resource und das ADP Logo sind eingetragene Marken der ADP, LLC. Copyright © 2017 ADP, LLC. Alle Rechte vorbehalten.