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Kontaktsperre: Die meisten Handwerker können normal weiterarbeiten

Was Handwerker und Auftraggeber wissen müssen

 

Berlin, 24. März 2020 – Corona beeinträchtigt unseren Alltag momentan stark. Auch im Handwerk sind die Auswirkungen bereits spürbar: Aufträge werden abgesagt, Umsätze gehen zurück. Mit der bundesweiten Kontaktsperre vergrößert sich die Unsicherheit bei Handwerkern und Auftraggebern weiter. Viele wichtige Arbeiten und Reparaturen dürfen und können jedoch ganz normal weiterhin ausgeführt werden, solange von beiden Seiten im Umgang die der Situation angemessenen Regeln beachtet werden. Gerade zum Frühlingsanfang, wo traditionell viele Arbeiten am Haus und im Garten anstehen, ist das eine gute Nachricht für Verbraucher.

 

 Die Situation für Handwerker

In den meisten Gewerken bestehen aktuell keine Einschränkungen. Handwerkliche Leistungen können ganz normal erbracht werden – sowohl innerhalb von Gebäuden als auch im Freien. Es gelten lediglich Einschränkungen für das Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe.

Die Kontaktsperre: Die Kontaktsperre hat keine Auswirkungen auf die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Handwerker und Dienstleister (ausgenommen Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe) können also weiterarbeiten. Angestellte sollten sich allerdings von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass sie dienstlich im Einsatz sind.

Schutz bei der Arbeit / Hygienemaßnahmen: Besonders bei der Arbeit in geschlossenen Räumen sollten alle Beteiligten auf die von Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen achten: mindestens 1-2 m Abstand halten, auch zur Begrüßung nicht die Hand geben, Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen und in die Ellenbeuge husten oder niesen.

Versorgungslage: Baumärkte bleiben für gewerbliche Zwecke bundesweit nutzbar. In manchen Bundesländern müssen Handwerker allerdings vorher reservieren. Als Nachweis ist entweder der Gewerbeschein oder die Kundenkarte erforderlich.

 

Die Situation für Auftraggeber

Es ist weiterhin möglich, Handwerker sowie Gärtner zu beauftragen. Betriebe können wie gewohnt kontaktiert werden, die aktuelle Kontaktsperre hat darauf keine Auswirkungen. Einschränkungen gibt es momentan lediglich für das Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe.

Handwerker innerhalb des Hauses: Halten sich Handwerker für wichtige Arbeiten, wie z.B. der Instandhaltung von Sanitäranlagen oder Malerarbeiten, innerhalb des Hauses auf, sollten alle Beteiligten die folgenden Hygienemaßnahmen einhalten: mindestens 1-2 m Abstand halten, Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen und in die Ellenbeuge husten oder niesen.

Handwerker außerhalb des Hauses: Wichtige Arbeiten außerhalb des Hauses, wie z.B. an der Fassade oder im Garten, können ohne größere Probleme durchgeführt werden. Hier entsteht wenig Kontakt zwischen Auftraggeber und Handwerker, das Risiko verringert sich dementsprechend. Trotzdem sollten alle Beteiligten darauf achten, im gesamten Zeitraum den Mindestabstand von 1-2 m zu wahren.

Verhalten bei Krankheit / Quarantäne: Fühlt sich der Auftraggeber vor dem Termin krank oder gerät in eine Quarantäne-Situation, sollte er den Handwerker kontaktieren, ihm die Situation schildern und mit ihm zusammen eine Alternative suchen.

 

 Claudia Frese, CEO von MyHammer, dazu: “Wir haben in den letzten Tagen sowohl auf Handwerker- als auch auf Auftraggeberseite viele Unsicherheiten beobachtet, die oft zu Lasten der Handwerker gehen. Die Folge sind Auftragseinbrüche durch Absagen, und damit Einnahmeeinbußen. Wir wollen unseren Beitrag leisten und helfen, indem wir so viele Informationen wie möglich bereitstellen und so Unsicherheiten verringern. Wir alle sollten in dieser Zeit solidarisch zusammenstehen.”

Die Informationen entsprechen dem Stand vom 24.3.2020 und können sich jederzeit ändern. Daher sollten insbesondere Handwerker und Dienstleister tagesaktuell auch das Informationsangebot der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammer (IHK) nutzen. Außerdem kann es in einzelnen Gemeinden oder Kreisen im deutschen Raum zu Sonderregelungen kommen. Handwerker und Verbraucher sollten sich diesbezüglich bei ihren Gemeinden oder Kreisen informieren.

 

Das Informationsangebot von MyHammer zum Thema “Auswirkungen des Coronavirus im Handwerk” bezieht sich auf die Lage in Deutschland. Es wird ständig aktualisiert und steht unter folgenden Links zur Verfügung:

 

Für Handwerker: http://www.my-hammer.de/corona

Für Verbraucher: http://www.my-hammer.de/kundeninformation-corona/

Themenseite: http://www.my-hammer.de/thema/corona

 

Über MyHammer

MyHammer ist Deutschlands Handwerkerportal Nr. 1. Als Marktführer unterstützt MyHammer Handwerksunternehmen bei der Auftragssuche und hilft Verbrauchern, den passenden Betrieb für ihren Auftrag rund um Haus und Garten zu finden. Egal ob Wohnungsrenovierungen, Gartenarbeiten, Umzüge oder größere Baumaßnahmen – über MyHammer finden Auftraggeber passende Experten in ihrer Region. Aussagekräftige Firmenprofile, zahlreiche Kundenbewertungen und der Vergleich individueller Angebote helfen den Nutzern bei der Auftragsvergabe. MyHammer achtet auf die Einhaltung der Handwerksordnung und prüft die Angaben zur Qualifikation der jeweiligen Betriebe.

 

MyHammer finanziert sich über Beitragszahlungen der registrierten Handwerker. Für Auftraggeber ist die Nutzung des Handwerkerportals mit keinen Kosten verbunden. Die MyHammer AG betreibt Online-Plattformen in Deutschland und Österreich. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin wurde 2005 gegründet und beschäftigt 120 Mitarbeiter.